100 km/h
750 kg Anhänger und Fahren mit 100 km/h
Um sicher mit einem Anhänger auf deutschen Straßen unterwegs zu sein, ist es wichtig, sich mit den in Deutschland geltenden Verkehrsregeln vertraut zu machen. Kenntnisse über zulässige Geschwindigkeiten sowie technische Anforderungen an Fahrzeuge und Anhänger können den Fahrkomfort erheblich verbessern und, was am wichtigsten ist, unangenehme Konsequenzen vermeiden. Was besagen also die Vorschriften bezüglich einer Geschwindigkeit von 100 km/h für Fahrzeuge mit einem 750-kg-Anhänger?
750 kg Anhänger: Ist Fahren mit 100 km/h erlaubt?
Mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h zu reisen, erlaubt es, größere Distanzen in kürzerer Zeit zurückzulegen. Wenn Sie jedoch mit einem Anhänger unterwegs sind, müssen Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten, die je nach Straßentyp variieren.
In Deutschland darf ein Fahrzeug mit einem 750-kg-Anhänger die Geschwindigkeit von 100 km/h ausschließlich auf Autobahnen und Schnellstraßen erreichen. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt hingegen weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für Fahrzeuge mit Anhänger. Die Zulassung des Anhängers für 100 km/h befreit den Fahrer nicht von diesem Tempolimit, das auf 80 km/h begrenzt bleibt.
Anforderungen an das Zugfahrzeug
Die Sicherheit beim Fahren mit einem Anhänger hängt nicht nur von der Einhaltung der Geschwindigkeit ab, sondern auch davon, dass das Zugfahrzeug die notwendigen technischen Anforderungen gemäß den geltenden Normen erfüllt. Das Zugfahrzeug muss mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet sein, das beim Bremsen, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten, für mehr Sicherheit sorgt. Das ABS-System sowie die korrekte Befestigung des Anhängers sind entscheidende Faktoren, die zur Fahrstabilität beitragen und das Manövrieren erleichtern.
Anforderungen für ungebremste und gebremste Anhänger
Der Anhänger muss wie das Zugfahrzeug technisch für die Fahrt vorbereitet sein. Hersteller von ungebremsten (ohne eigenes Bremssystem) und gebremsten Anhängern (mit eigener Bremse) sind verpflichtet, Anhänger so zu entwerfen und herzustellen, dass sie eine Geschwindigkeit von 100 km/h erreichen können. Außerdem müssen die Anhängerreifen mindestens die Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) aufweisen und dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, wird der Anhänger bei TÜV, DEKRA oder GTÜ vorgeführt. Experten dieser Institute stellen nach erfolgreicher Prüfung ein Zertifikat aus, das den Anhänger für eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulässt.
Technische Ausrüstung des Anhängers | ||
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ohne Bremse und ohne hydraulische Stoßdämpfer | mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern | |
Wohnwagen | andere Anhänger | |
0,3 | 0,8 bzw. 1,0* | 1,1 bzw. 1,2* |
Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Anti-Schlingerkupplung ( AKS )) ausgerüstet ist.
Ungebremster Anhänger:
750 kg Gesamtgewicht | = | 2500 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug |
0,3 |
Gebremster Anhänger:
1500 kg Gesamtgewicht | = | 1364 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug *1250 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug mit AKS |
1,1 bzw. 1,2* |
Desweiteren muss das Gesamtgewicht des Anhängers geringer oder gleich Anhängelast des Zugfahrzeugs sein ( Fahrzeugschein Pos. O1)
Alle Angaben ohne Gewähr.