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PKW ANHÄNGER HERSTELLER - IMPORT - EXPORT - VERKAUF

100 km/h

100 km/h Regelung für Fahrzeuge mit Anhängern

Allgemeines:

Die 100 km/h Zulassung gilt nur für Deutschland und darf nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen angewendet werden.
Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger weiterhin Tempo 80.
Die 100 km/h Zulassung des Anhängers ist nicht Fahrzeugbindend.

 

Vorraussetzungen an das Zugfahrzeug:

Das Zugfahrzeug muss mit ABS ( Anti-Blockier-System) ausgestattet sein.

 

Vorraussetzungen an den ungebremsten Anhänger:

Der Anhänger muss vom Hersteller als 100km/h fähig angegeben sein.
Die Bereifung des Anhängers muss mindestens die Geschwindigkeitskategorie L ( =120 km/h) haben und darf nicht älter als 6 Jahre sein.

 

Vorraussetzungen an den gebremsten Anhänger:

Erstausrüstung : 
Der Hersteller bereitet den Anhänger ab Werk auf Tempo 100 km/h vor. 

Nachrüstung :
Bei Erfüllung der Voraussetzung für Anhänger wird dieser dem TÜV, DEKRA oder GTÜ vorgestellt. Die Sachverständigen stellen ein Gutachten für Tempo 100 km/h aus. Die Bereifung des Anhängers muss mindestens die Geschwindigkeitskategorie L ( =120 km/h) haben und darf nicht älter als 6 Jahre sein.


Berechnung der 100 km/h Fähigkeit:

Technische Ausrüstung des Anhängers
ohne Bremse und ohne hydraulische Stoßdämpfer mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen andere Anhänger
0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2*

Die mit  * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Anti-Schlingerkupplung ( AKS )) ausgerüstet ist.


Beispiel:

Ungebremster Anhänger:

750 kg Gesamtgewicht = 2500 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug
0,3

Gebremster Anhänger:

1500 kg Gesamtgewicht = 1364 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug
*1250 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug mit AKS
1,1 bzw. 1,2*

Desweiteren muss das Gesamtgewicht des Anhängers geringer oder gleich Anhängelast des Zugfahrzeugs sein ( Fahrzeugschein Pos. O1)

Alle Angaben ohne Gewähr.